Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Vertragsverhältnisse des Herrn Peter Moser, Sonndörfl 45, 5573 Weißpriach (Vermieter) und dessen Vertragspartner anzuwenden. Diese AGB sind unter www.mosergut.at einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des ABGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.
2) Vertragsabschluss, Leistung, Preise und Zahlung
a) Die vom Vermieter zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen "Tarif" näher präzisiert.
Der Vermieter ist ermächtigt, sowohl die zu erbringende Leistung als auch das vom Kunden zu bezahlende Entgelt einseitig abzuändern oder zu modifizieren, sofern zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als 365 Tagen liegt, sich die gesetzliche Mehrwertsteuer oder die Ortstaxe ändert.
b) Für eine verbindliche Reservierung wird vom Vermieter eine Vorauszahlung in der Höhe von 150,00 Euro pro Ferienwohnung eingehoben. Werden vom Vermieter erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies den Vermieter unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
c) Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten. Beschädigungen am Inventar oder über das normale Maß hinausgehende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
d) Sofern der Besteller der Leistungen des Vermieters nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartners identisch ist, erklärt er auf Seiten des von ihm genannten Vertragspartners, dem Schuldverhältnis als weiterer Schuldner beizutreten und sämtliche Verpflichtungen des von ihm angeführten Vertragspartners, aus diesem Vertrag zu erfüllen.
e) Im Falle eines Rechnungsversandes ist die Summe ohne Abzüge sofort fällig. Für Rückstände verrechnet der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz. Ist ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen - seien sie auch vertraglich vereinbart - gegenüber diesem durch einseitige Erklärung zurückzutreten.
f) Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich
3.) Ferienwohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen.
b) Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnungen über diesen Zeitpunkt hinaus kann der Vermieter bis zu 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen.
4.) Rücktritt durch den Gast/Besteller
Sämtliche Rücktritte müssen schriftlich vorliegen. Ein Rücktritt ist bis zum 28. Tag vor Ankunft kostenlos möglich (außer es wurden ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart). Bei Rücktritt werden
zwischen dem 27. und 14. Tag vor dem Anreisetermin: 25 % des Gesamtpreises
zwischen dem 13. und 4. Tag vor dem Anreisetermin: 50 % des Zimmerpreises
zwischen dem 3. Tag bis zur Anreise, bei Nichtanreisen und vorzeitige Abreisen: 90 % des Zimmerpreises verrechnet.
5.) Haftung des Vermieters
a) Die Parteien vereinbaren, dass der Vermieter nicht für Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Vermieters oder technischen Einrichtungen eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde oder Gast in die von ihm gemietete Ferienwohnung einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes. Ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Pelzmäntel, Geld, Handys, Notebooks etc. Diese Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder Haftung frei.
b) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
c) Für Stellplätze, die auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt werden, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht.
6.) Schlussbestimmung
a) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
b) Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Tamsweg.